Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Asset Management Switzerland AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Zug, Schweiz.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf alle an die Asset Management Switzerland AG erteilten Aufträge und auf jedes Rechtsverhältnis anwendbar, welches sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ergibt, einschliesslich aller Folgeinstruktionen oder -aufträge durch die Kundschaft.
Diese AGB sind nur insoweit anwendbar, als die Asset Management Switzerland AG mit der Kundschaft nichts anderes vereinbart hat (z. B. in einer Mandatsvereinbarung oder den allgemeinen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen der Asset Management Switzerland AG). Im Falle von Widersprüchen zwischen der Mandatsvereinbarung, den allgemeinen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen der Asset Management Switzerland AG, diesen AGB und einer durch die Kundschaft erteilten Vollmacht sollen die Dokumente in der vorgenannten Reihenfolge massgeblich sein.
2. Auftrag
Jeder Auftrag für Erstellung Steuererklärung zwischen der Asset Management Switzerland AG und der Kundschaft muss eine diesbezüglich ausdrückliche Zustimmung der Asset Management Switzerland AG zu Grunde liegen.
Jeder Auftrag gilt als mit der Asset Management Switzerland AG geschlossen, auch wenn die Kundschaft ausdrücklich oder implizit beabsichtigt, dass der Auftrag mit einer bestimmten Person abgewickelt wird. Dies gilt insbesondere auch dann – jedoch nicht begrenzt darauf – wenn eine Vollmacht zugunsten einer bestimmten Person ausgestellt wird.
Die Asset Management Switzerland AG nimmt Instruktionen von der Kundschaft oder den von ihr dafür bezeichneten Personen entgegen. Die Kundschaft stimmt zu, dass die Asset Management Switzerland AG berechtigt ist, sich auf Instruktionen von solchen Personen zu verlassen.
Die Kundschaft gewährleistet, dass die Asset Management Switzerland AG alle sachdienlichen Informationen erhält, die die Asset Management Switzerland AG benötigt, um den Auftrag zu erfüllen oder welche für die zeitgerechte Erfüllung des Auftrages erforderlich sind. Ohne ausdrückliche anderslautende Anweisung wird die Asset Management Switzerland AG die Informationen, welche sie von der Kundschaft oder anderen für die Kundschaft handelnden Personen erhält, nicht verifizieren oder überprüfen. Die Kundschaft anerkennt, dass die Asset Management Switzerland AG sich bei der Erfüllung des Auftrages auf solche Informationen verlassen darf.
Falls die Asset Management Switzerland AG für dieselbe Kundschaft in verschiedenen Angelegenheiten tätig ist, sollte die Kundschaft nicht davon ausgehen, dass Informationen, welche einer Person in einer bestimmten Angelegenheit kommuniziert wurden, auch an andere Personen, welche in einer anderen Angelegenheit beschäftigt sind, weitergegeben werden. Die Kundschaft ist also gehalten, alle Informationen, welche für eine Angelegenheit von Bedeutung sind, direkt der entsprechenden Ansprechperson mitzuteilen.
Terminangaben gelten als Zielsetzungen, soweit nicht ausdrücklich verbindliche Termine vereinbart sind.
3. Honorar und Rechnungsstellung
3.1. Stundensätze
Wenn nichts anderes vereinbart ist, stimmt die Kundschaft zu, dass die Asset Management Switzerland AG ihre Leistungen nach aufgewendeter Zeit in Rechnung stellt. Die Asset Management Switzerland AG verrechnet alle im Beratungsumfang des Mandates erbrachten Leistungen, einschliesslich Abklärungen, Dokumentationen, Besprechungen, Reisen usw.
Der anwendbare Stundenansatz basiert auf der Erfahrung und der Seniorität der beteiligten Spezialisten. Die Asset Management Switzerland AG behält sich das Recht vor, die Stundenansätze auf jährlicher Basis einseitig anzupassen.
Ohne ausdrückliche andere schriftliche Vereinbarung stellt jeder Kostenvoranschlag, jede Schätzung oder Angabe zu erwartenden Honoraren lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Des Weiteren sind jegliche Kostenvoranschläge, Schätzungen, Angaben, Fixhonorare oder Obergrenzen für Honorare exklusive Auslagen, Steuern, etc. zu verstehen.
3.2. Auslagen
Zusätzlich zum Honorar stellt die Asset Management Switzerland AG eine Kleinspesenpauschale zur Deckung der allgemeinen Bürokosten einschliesslich Versandkosten, Telefon- und Faxkosten, Kosten für die elektronische Kommunikation, Auslagen für Fotokopien sowie für die Bereitstellung von Dokumenten, Datenbankrecherchen etc. in Rechnung.
Die Asset Management Switzerland AG behält sich das Recht vor, allfällige Drittrechnungen der Kundschaft zur direkten Begleichung weiterzuleiten.
Die Asset Management Switzerland AG ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung der Kundschaft Dienstleistungen von Dritten zu beanspruchen, einschliesslich – jedoch nicht begrenzt auf – Übersetzungsdienstleistungen und ähnliches und ist ermächtigt, entsprechende Verträge für solche Dienstleistungen im Namen und auf Rechnung der Kundschaft abzuschliessen.
3.3. Mehrwertsteuer sowie ausländische Steuern und Abzüge
Soweit nichts anderes angegeben ist, verstehen sich alle Beträge exklusiv Mehrwertsteuer (MwSt.). Von der Asset Management Switzerland AG allenfalls zu entrichtende MwSt. wird der Kundschaft zusätzlich in Rechnung gestellt.
Ebenso gehen alle anwendbaren ausländischen Steuern und Abzüge zu Lasten der Kundschaft und werden von der Kundschaft getragen oder dieser in Rechnung gestellt.
3.4. Rechnungsstellung und Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen der Asset Management Switzerland AG innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Ausstellung zu begleichen. Die Kundschaft ist nicht berechtigt, die Zahlungsverpflichtung aufzuschieben und/oder die Forderung zu verrechnen.
Falls eine Rechnung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums beglichen wird, befindet sich die Kundschaft ohne weiteres in Verzug und kann verpflichtet werden, zusätzlich Mahngebühren in der Höhe von CHF 20.- nach 10 Tagen, respektive CHF 50.- nach 10 weiteren Tagen zu bezahlen. Damit ist der gesetzliche Verzugszins abgegolten. Sollte der Ausstand nach Ablauf dieser Zeitperiode noch immer nicht beglichen worden sein, wird der Fall ans zuständige Inkassobüro weitergegeben.
Weiter behält sich die Asset Management Switzerland AG das Recht vor, die Tätigkeit für dieses oder auch für ein anderes Mandat der Kundschaft einzustellen. Handlungen der Asset Management Switzerland AG im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Zahlungsanspruchs werden der Kundschaft zu den üblichen Stundenansätzen der damit beauftragten Personen in Rechnung gestellt.
Die Kundschaft entbindet die Asset Management Switzerland AG und jegliche Mitarbeiter, Konsulenten, Anwälte, Partner oder andere mit der Asset Management Switzerland AG verbundenen Personen oder Unternehmen unwiderruflich von deren beruflicher Geheimhaltungspflicht bei Zwangsvollstreckungsmassnahmen, Gerichts- und/oder Schiedsverfahren in dem für die Verfolgung und Durchsetzung der Ansprüche auf Honorare und Auslagen der Asset Management Switzerland AG nötigen Ausmass.
3.5 Kostenvorschuss und Zahlung
Die Asset Management Switzerland AG kann die Kundschaft auffordern, einen Kostenvorschuss für Honorare und Auslagen zu zahlen. Die Asset Management Switzerland AG behält sich das Recht vor, diesen Vorschussbetrag zu einem späteren Zeitpunkt zu erhöhen. Kostenvorschüsse werden während der Dauer des Mandatsverhältnisses/Auftrages vorgetragen und bei Beendigung des Mandatsverhältnisses von der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
4. Vertraulichkeit / Offenlegung / Datenschutz
Die Asset Management Switzerland AG untersteht beruflichen Geheimhaltungspflichten. Die Asset Management Switzerland AG behandelt alle von der Kundschaft erhaltenen Informationen, welche nicht allgemein bekannt sind, vertraulich. Dennoch stimmt die Kundschaft zu, dass die Asset Management Switzerland AG relevante Informationen offenlegen darf, um sich selbst zu schützen und/oder zu verteidigen in einem tatsächlichen oder angedrohten Zivil-, Gerichts- oder Regulierungsverfahren oder um ihre Ansprüche gegenüber der Kundschaft gemäss Abschnitt 3.4. oben durchzusetzen. Ausserdem kann die Asset Management Switzerland AG im Vertrauen auch relevante Informationen an ihre Versicherer, Versicherungsbroker, Revisoren und Berater weitergeben.
Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei- und der Terrorismusfinanzierung sowie aufgrund von Sanktionsbestimmungen kann die Asset Management Switzerland AG zudem gegenüber den zuständigen Behörden verpflichtet sein, gewissen Offenlegungspflichten nachzukommen. Solche Verpflichtungen gehen den beruflichen Geheimhaltungspflichten der Asset Management Switzerland AG vor. In diesem Fall wird die Asset Management Switzerland AG (wo zulässig und durchführbar) die Kundschaft über die Aufforderung oder die Notwendigkeit zur Offenlegung informieren.
Die Asset Management Switzerland AG kann bestimmte Dienstleistungen (insbesondere in Bezug auf ausländisches Recht) und Supportleistungen (wie z. B. Übersetzungen, Dolmetschdienstleistungen, etc.) auslagern, sofern die Supportdienstleister der Geheimhaltung zugestimmt haben.
Ohne ausdrückliche anderslautende Weisung ist es der Asset Management Switzerland AG erlaubt, mit Angestellten, Konsulenten oder Organen der Gesellschaft der Kundschaft (oder verbundenen Unternehmen) zu kommunizieren und Informationen zum Zweck der Dienstleistungserbringung auszutauschen.
Es kann vorkommen, dass die Asset Management Switzerland AG für andere Personen tätig ist oder über gewisse Informationen betreffend solche Personen verfügt, welche in ähnlichen Geschäftsbereichen wie die Kundschaft tätig sind oder welche die Kundschaft als Konkurrenz betrachten kann. Die Asset Management Switzerland AG untersteht keiner Pflicht, solche Informationen der Kundschaft bekannt zu geben.
Die Asset Management Switzerland AG kann zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Daten und Informationen der Kundschaft weitergeben, wenn die Kundschaft dem ausdrücklich zugestimmt hat, die Asset Management Switzerland AG rechtlich dazu verpflichtet ist oder soweit dies zur Erbringung der von der Kundschaft angeforderten Dienstleistungen erforderlich ist. Die Nutzung der weitergegebenen Daten durch die Dritten ist streng auf die vertraglich vereinbarten Zwecke beschränkt. Die Asset Management Switzerland AG darf die Kundendaten systematisch im eigenen CRM-System erfassen und die Daten benutzen, um die Kundschaft betreffend weitere Dienstleistungen anzuschreiben. Im Weiteren richten sich die diesbezüglichen Rechte und Pflichten der Asset Management Switzerland AG nach der jeweils gültigen Datenschutzerklärung.
5. Interessenkonflikte/Verhältnis zu anderen Klienten
Es kann vorkommen, dass die Asset Management Switzerland AG einen Auftrag nicht annehmen kann oder die Tätigkeit für die Kundschaft aufgrund von gesetzlichen oder standesrechtlichen Regeln einstellen muss, falls ein Konflikt zwischen den Verpflichtungen der Asset Management Switzerland AG gegenüber der Kundschaft und anderen Kunden oder zwischen den Interessen der Asset Management Switzerland AG und den Interessen der Kundschaft besteht. Die Kundschaft stimmt zu, der Asset Management Switzerland AG jederzeit alle für die Durchführung einer Konfliktsuche erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Ausserdem ist die Kundschaft gehalten, die Asset Management Switzerland AG umgehend über irgendwelche Umstände zu informieren, welche in ihren Augen einen potenziellen Interessenkonflikt darstellen könnten.
Die Kundschaft anerkennt, dass die Asset Management Switzerland AG bei einer Annahme eines Mandates keine Exklusivität in Bezug auf Beratung zu einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt garantiert.
Vorbehaltlich gesetzlicher und berufsständischer Regeln kann die Asset Management Switzerland AG bei Transaktionen, Streitigkeiten oder anderen Angelegenheiten, an denen die Kundschaft oder mit der Kundschaft verbundene Einheiten ein Interesse haben, für andere Klienten agieren, sofern die Asset Management Switzerland AG dabei nicht ihre Pflichten gegenüber der Kundschaft verletzt.
6. Kommunikation
Ohne ausdrückliche andere schriftliche Anweisung stimmt die Kundschaft zu, dass die Asset Management Switzerland AG elektronische Hilfsmittel ohne Verschlüsselung benutzen kann, um mit der Kundschaft oder mit Dritten über die Belange der Kundschaft zu kommunizieren. Die Kundschaft anerkennt, dass die Kommunikation über elektronische Hilfsmittel, wie z. B. E-Mail, Fax oder internetbasierte Anwendungen, mit Risiken verbunden ist. Im Speziellen besteht das Risiko, dass Dritte über die Kommunikationsinhalte Kenntnis erlangen, dass die Inhalte solcher Kommunikation mit Computerviren infiziert, manipuliert oder korrumpiert werden können oder dass solche Kommunikation falsch zugestellt, verzögert oder nicht erhalten werden kann. Die Asset Management Switzerland AG ist für solche Risiken nicht haftbar.
Die Asset Management Switzerland AG weist die Kundschaft an, eigene Virenprüfungen auf allen ihren Systemen, Daten und Kommunikationsmitteln durchzuführen.
7. Haftung und Haftungsbeschränkung
Beanstandungen aus dem erteilten Auftrag sind umgehend vorzunehmen. Die Asset Management Switzerland AG ist zur Nachbesserung berechtigt.
Die Asset Management Switzerland AG haftet nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit.
Die Kundschaft erklärt sich damit einverstanden, dass sich allfällige Haftungsansprüche ausschliesslich gegen die Asset Management Switzerland AG richten. Hiermit erklärt die Kundschaft, dass sie keine Klagen oder Verfahren einleitet und auf entsprechende Ansprüche gegenüber Angestellten, Konsulenten, Anwälten, Partnern oder anderen mit der Asset Management Switzerland AG verbundenen Personen verzichtet.
Jegliche Beratung durch die Asset Management Switzerland AG erfolgt ausschliesslich zur Verwendung und Nutzung durch die Kundschaft und darf durch die Kunden ohne die vorgängige schriftliche Zustimmung von der Asset Management Switzerland AG nicht für andere Zwecke genutzt oder als Grundlage verwendet oder anderen Personen bekannt gegeben werden (ausser gegenüber Beratern der Kundschaft, welche über diese Kenntnisse verfügen müssen, sich jedoch nicht auf solche Ratschläge abstützen dürfen).
Falls die Rolle der Asset Management Switzerland AG darin besteht, die Kundschaft darin zu unterstützen, die Tätigkeit von anderen Beratern der Kundschaft zu koordinieren, ist die Asset Management Switzerland AG nicht verantwortlich für deren Beratungsleistungen. Es liegt in der Verantwortung der Kundschaft, sicherzustellen, dass ihr diese Beratungsleistungen zukommen, sie diese berücksichtigt und diese für die Zwecke der Kundschaft geeignet sind.
Ohne ausdrückliche gegenteilige Abrede ist die Asset Management Switzerland AG weder für Beratungen über ausländisches Recht, d.h. nicht Schweizer Recht, noch für steuerliche Beratungen haftbar. Die Asset Management Switzerland AG ist auch nicht verpflichtet, eine bereits erteilte Auskunft der Kundschaft auf den neusten Stand zu bringen.
Die Haftung der Asset Management Switzerland AG ist auf das 3-fache des bezahlten Jahreshonorars beschränkt.
8. Beschwerden
Die Kundschaft kann allfällige Beschwerden dem Backoffice mitteilen. Falls die Angelegenheit dadurch nicht zur Zufriedenheit der Kundschaft gelöst wird oder die Kundschaft weitere Anliegen hat, kann die Kundschaft solche Beschwerden schriftlich an jedes Mitglied der Geschäftsleitung der Asset Management Switzerland AG adressieren.
9. Beendigung
Der Auftrag endet durch Erfüllung bzw. das Erbringen der vereinbarten Leistung, durch Ablauf der vereinbarten Dauer oder durch Kündigung. Die Kundschaft sowie die Asset Management Switzerland AG haben das Recht, den Auftrag sowie auf dessen Grundlage ausgestellte Vollmachten jederzeit einseitig aufzulösen.
Die Asset Management Switzerland AG ist insbesondere bei drohender Insolvenz, Forderungsausständen mit Überfälligkeiten von mehr als 90 Tagen oder Überschuldung der Kundschaft berechtigt, die Leistungen sofort und ohne Pflicht zur Weiterführung der angefangenen Arbeiten zu kündigen. Gleich verhält es sich, wenn die Kundschaft ein rechtswidriges Verhalten von der Asset Management Switzerland AG verlangt. In allen Fällen stehen dieser die Honoraransprüche für die erbrachten Leistungen zu und zwar ungeachtet der Nichtvollendung der Arbeiten.
Die Kundschaft schuldet der Asset Management Switzerland AG die bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Mandates angefallenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen sowie jene Honorare, Auslagen und Aufwendungen, die notwendigerweise im Zusammenhang mit der Beendigung des Mandatsverhältnisses oder mit der Übergabe der Arbeit an einen anderen Berater nach Wahl der Kundschaft entstehen.
Die Asset Management Switzerland AG bewahrt die Akten während einer Dauer von 10 Jahren nach Beendigung des Mandatsverhältnisses oder nach Abschluss eines Auftrags auf. Nach Ablauf dieser Zeit kann die Asset Management Switzerland AG diese Akten ohne vorherige Ankündigung vernichten.
10. Anwendbares Recht und Streiterledigung / Salvatorische Klausel
Das Rechtsverhältnis zwischen der Kundschaft und der Asset Management Switzerland AG untersteht in allen Aspekten materiellem schweizerischen Recht.
Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Rechtsverhältnis sind durch die ordentlichen Schweizer Gerichte zu entscheiden. Der Gerichtsort ist Zug, Schweiz.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB für ungültig erklärt werden, bleiben die weiteren Bestimmungen davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.
Zug, 17.06.2024